Das Leistungsangebot in der Praxis für Krankengymnastik umfasst alle physiotherapeutischen Leistungen im Rahmen der
Krankengymnastik, Massage, Trainingstherapie, Entspannungsverfahren und Rehabilitation.
Die Verordnung kann beim Vorliegen einer Erkrankung bzw. Verletzung durch den Hausarzt oder Facharzt orientiert an den Heilmittelrichtlinien (HMR) ausgestellt werden.
Für die Leistungen liegt eine Kassenzulassung bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Unfallversicherungen (BG) vor.
Private Versicherungen übernehmen die Kosten für das Leistungsangebot. Die Abrechnung erfolgt nach einer vorliegenden Gebührenordnung.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an weiterführenden Angeboten mit Bezuschussung durch die Krankenkassen im Rahmen der Primärprävention, aber auch eigenverantwortlich und somit langfristig den verbesserten Gesundheitszustand zu erhalten. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen können auch diese Kosten übernommen werden.